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Quantz: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen

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Einleitung.

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  lichkeit. Wer aber sowohl zur Setzkunst, als zum Singen und den In-
strumenten zugleich, das gehörige Talent hat; von diesem kann man ei-
gentlich, im genauesten Verstande sagen, daß er zur Musik gebohren sey.

6. §.

  Nun wird erfodert, daß ein jeder, ehe er sich in der Musik zu et-
was entschließet, recht erforsche, wozu sich sein Talent am meisten nei-
get. Geschähe dieses allezeit mit rechtem Bedacht; so würde die Unvoll-
kommenheit in der Musik nicht so groß seyn, als sie zur Zeit noch ist, und
vielleicht noch ferner seyn wird. Denn wer sich in der Musik auf etwas
leget, wozu er die Gaben nicht hat; der bleibt bey aller guten Anwei-
sung und Bemühung doch nur immer ein mittelmäßiger Musikus.

7. §.

  Zu einem geschikten und gelehrten Musikus wird nun, wie aus oben-
gesagtem erhellet, ein besonder Talent erfodert. Unter dem Worte: ge-
schikter Musikus, verstehe ich einen guten Sänger oder Instrumentisten:
ein gelehrter Musikus hingegen heißt bey mir, einer der die Composition
gründlich erlernet hat. Weil man aber nicht lauter Helden in der Musik
nöthig hat; und auch ein mittelmäßiger Musikus einen guten Ripienisten
oder Ausführer der Ausfüllungsstimmen abgeben kann: so ist zu merken, daß
zu einem, der auf nichts weiter sein Absehen gerichtet hat, als einen tüch-
tigen Ripienisten vorzustellen, ein so besonder Talent eben nicht erfodert
werde: Denn wer einen gesunden Körper, und gerade und gesunde Glied-
maßen hat; dabey aber nur nicht dumm, oder blödes Verstandes ist, der
kann das, was man in der Musik mechanisch nennet, und was eigent-
lich zu einem Ripienisten erfodert wird, durch vielen Fleiß erlernen.
Alles was hierbey zu wissen nöthig ist, z. E. das Zeitmaaß; die Geltung
und Eintheilung der Noten, und was sonst mit diesen verknüpfet ist;
der Bogenstrich auf Seyteninstrumenten, und der Zungenstoß, Ansatz,
und Fingerordnung auf blasenden Instrumenten, kann durch Regeln,
welche man deutlich und vollständig erklären kann, begriffen werden.
Daß es so viele giebt, die weder von dem einen noch von dem andern rechte
Begriffe haben, ist der meisten eigene Schuld: und muß man sich daher
wundern, wenn mancher Musikus das, was er in einer Zeit von zwey
bis drey Jahren hätte fassen können, noch in seinem männlichen Alter
schuldig bleibt; ohngeachtet es ihm an Gelegenheit dazu zu gelangen nicht
gemangelt hätte. Man wolle aber, aus dem was ich oben gesaget habe,
keinesweges eine Geringschätzung guter Ripienisten zu erzwingen suchen.
Wie

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